Allgemein
Was ändert sich durch den Mindestlohn in der häuslichen Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte?
Ab dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmen ist. Der gesetzliche Mindestlohn gilt damit auch für Betreuungskräfte aus Weiterlesen…